Regeln der Kommunikation an der Siebengebirgsschule
Rechtlicher Bezug / Verankerung:
Schulgesetz NRW § 2 Abs. 5 SchulG NRW: „Schulen fördern die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu sozialem Verhalten und zur Mitverantwortung. Dieses Ziel gilt auch für die Gestaltung des schulischen Lebens und Arbeitens.“
Schulgesetz NRW § 42 Abs. 6 SchulG NRW (Schutzkonzept): „Die Schule entwickelt auf der Grundlage einer Risikoanalyse ein Schutzkonzept […] Dabei werden die […] Kommunikationskultur und -strukturen berücksichtigt.“
BASS 12-63 Nr. 2 (Leitfaden für Schutzkonzepte)„Eine wertschätzende Haltung und ein achtsamer Umgang innerhalb des Kollegiums sind zentrale Bestandteile eines wirksamen Schutzkonzeptes.“